Carports und Garagen sind Genehmigungs- und anzeigefreie.

Genehmigungs- und anzeigefreie Bauvorhabenmüssen gemäß §§ 30 - 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig sein.

Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Ihr Helmut Mittag

Tischler NOT ! Telefon 0162 - 93 277 50